| Editorial |
| Willkommen zu unserem Themenschwerpunkt „PR und Recht“ |

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Sehr geehrte Damen und Herren,
mehr denn je hängen öffentliche Wahrnehmung und Werte in einer medial geprägten Gesellschaft zusammen. Die Wahrnehmung des Einzelnen im eigenen Interesse zu verbessern, macht sich PR in all ihren aktuellen und dabei rechtlich relevanten Ausdifferenzierungen wie Unternehmenskommunikation, Krisen- und Litigation-PR, Reputations-Management, Online-Kommunikation usw. zur Aufgabe.
Fachliteratur und gerichtliche Entscheidungen dazu sind aber noch eher rar, so dass wir heute einige thematische Skizzierungen in dieser Ausgabe vornehmen. Unsere Kanzlei wird dieses komplexe Feld auch weiterhin juristisch angemessen mitgestalten, modifizieren, kommentieren und moderieren.
Eine informative und anregende Lektüre wünscht Ihnen
RA Alexander Unverzagt |
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| Was ändert sich? |
Neue Informationspflichten im E-Commerce
Zum
01.08.2012 tritt das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet in Kraft, welches u.a.
auch die sogenannte „Button-Lösung“
einführt. Alle Betreiber von Webshops sowie Anbieter sonstiger kostenpflichter
Online-Services sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, den Bestell-Button in
einer im Gesetz näher definierten Form zu beschriften sowie oberhalb dieses
Bestell-Buttons auch zusätzliche Informationspflichten zu erfüllen. Zu diesen
Informationen zählen u.a. die wesentlichen Merkmale der Ware oder
Dienstleistung, eine etwaige Mindestlaufzeit des Vertrags, der Gesamtpreis der
Ware bzw. Dienstleistung sowie gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und
Versandkosten. Erforderlich ist es ferner, dass diese Informationen in einem
direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Bestellung gegeben werden.
Bei
Nichtbeachtung dieser neuen Pflichten drohen gravierende Folgen: Falls der
Bestell-Button sowie die Ausgestaltung des Bestellvorgangs ab dem 01.08.2012
nicht den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, kommt zum einen kein
Vertrag mehr zustande. Zum anderen kann der Shopbetreiber wegen eines
Wettbewerbsverstoßes kostenpflichtig abgemahnt werden. Alle Betroffenen sollten
die neuen Vorgaben daher unbedingt rechtzeitig umsetzen.
RAin Dr. Petra Hansmersmann,
LL.M. (New York)
Vorsicht vor Betrugsversuchen nach Handels- und Markenregisteranmeldungen
Insbesondere
nach Unternehmensgründungen oder Markenanmeldungen erhalten betroffene
Unternehmen immer wieder Post von scheinbar offiziellen Registern, mit der
Aufforderung, die veröffentlichten Informationen zu prüfen und durch
Unterschrift zu bestätigen. Leistet man der Aufforderung, die bei flüchtigem
Hinsehen durchaus amtlichen Charakter ausstrahlt, Folge, setzt man sich der
Gefahr aus, an den vermeintlich eingegangenen Zahlungsverpflichtungen
festgehalten zu werden. Nicht zwingend kommt es dabei zur Veröffentlichung der
Informationen in einem privaten – aber nutzlosen – Internetregister. Die Kosten
hierfür liegen bei mehreren hundert Euro pro Jahr bei meist mindestens
zweijähriger Laufzeit. Derartige Schreiben sollten auf keinen Fall beantwortet,
Zahlungsaufforderungen ebenso ignoriert werden. In Zweifelsfällen kann durch
UNVERZAGT VON HAVE schnell geprüft werden, ob eine berechtigte Gebührenrechnung
eines Handels- bzw. Markenregisters vorliegt, oder ob es sich um einen Fall
versuchten Betrugs handelt.
RA/StB
Gero von Glasenapp |
| Neues aus der Rechtsprechung |
OLG Schleswig:
Redaktioneller Beitrag vs. Werbeanzeige In einer Zeitung wurde
auf einer Seite, die mit „Anzeigen-Forum“ überschrieben war, ein Beitrag
veröffentlicht. In diesem Beitrag wurden in lobenden, nahezu überschwänglichen
Tönen die Vorzüge einer besonderen Therapie, die den Fettabbau im menschlichen
Körper beschleunigen sollte, dargestellt. Im Rahmen dieser Darstellung wurde
auch eine Kosmetikerin genannt, die diese Therapie anwendet. Die Kontaktdaten
ihres Kosmetikstudios wurden am Ende des Beitrags aufgeführt. Die Kosmetikerin
hatte diese Veröffentlichung finanziert. Vom Layout her war der Bericht wie ein
redaktioneller Artikel gestaltet. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht
entschied (Urt. v. 29.12.2011, Az. 6 U 30/11), dass der Zeitungsverlag nicht
wettbewerbswidrig handelt, wenn er auf einer Zeitungsseite, die deutlich mit „Anzeigen-Forum“
überschrieben ist, Anzeigen in derselben Form wie Redaktionsbeiträge
veröffentlicht. Ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und
verständiger Leser kann den beanstandeten Beitrag ohne weiteres als Werbung
erkennen und von den redaktionellen Beiträgen in der Zeitung ausreichend
unterscheiden.
LG
Hamburg: Verdeckte Postings und Schleichwerbung
Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 24.04.2012 (Az. 312 O
715/11), dass verdeckte Postings in einem Blog als unzulässige Schleichwerbung
einzustufen sind. In einem Rechtschutzversicherer-Blog tauchte ein Posting auf,
das unter einem Pseudonym von einem Mitarbeiter einer Versicherung stammte, die
dort als „beste“ und eine der „fairsten und kompetentesten“ Versicherungen bezeichnet wurde.
Über die IP-Adresse konnte festgestellt werden,
dass das Posting von einem Rechner des Versicherers stammte. Das Posting wurde
daraufhin nicht als private Äußerung des Mitarbeiters, sondern als Werbung der Versicherung eingestuft. Da diese als solche für die Leser nicht erkennbar war, täuschte
sie einen neutralen Beitrag vor, was gegen das Gebot der Trennung von Werbung und
redaktionellen Beiträgen verstößt und wettbewerbswidrig ist.
BGH: Unterbilanzhaftung auch des Anteilserwerbers bei
nicht offengelegter wirtschaftlicher Neugründung einer GmbH
Wird eine inaktive GmbH durch z.B. Änderung des
Unternehmensgegenstandes, der Firma und/oder ihres Sitzes reaktiviert, ist
diese wirtschaftliche Neugründung dem Handelsregister gegenüber offenzulegen.
Dies gilt gleichsam für die Ingangsetzung von Vorratsgesellschaften wie auch
für die Revitalisierung inaktiver Unternehmen. Unterbleibt die Offenlegung,
haften die Gesellschafter begrenzt auf den Umfang einer Unterbilanz im
Zeitpunkt der wirtschaftlichen Neugründung. Diese Haftung trifft auch
Anteilserwerber, die die Anteile nach der wirtschaftlichen Neugründung erworben
haben (BGH, Urt. v. 06.03.2012, Az. II ZR 56/10). Insbesondere Käufer von
Gesellschaftsanteilen müssen daher prüfen, ob eine wirtschaftliche Neugründung
ohne erfolgte Offenlegung irgendwann stattfand, um die Folgen der
Unterbilanzhaftung vertraglich auszuschließen.
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| AKTUELLES |
Partnerernennung
Seit dem 01.01.2012 ist Dr. Gero Brugmann Partner bei UNVERZAGT VON HAVE. Er arbeitet seit 2003 im Filmteam der Kanzlei und hat sich auf internationale Co-Produktionsstrukturen, Beratung von in- und ausländischen Banken, Sicherheitskonzepte für Investitionen in die Medienbranche sowie Versicherungen und Fertigstellungsgarantien konzentriert. In Zukunft wird Dr. Brugmann seine Expertise insbesondere der Animations- und Gamesbranche widmen sowie internationalen TV-Co-Produktionen.
Filmfestival Cannes
Anlässlich des Filmfestes in Cannes haben sich erneut
Spitzenvertreter der Filmbranche zu dem jährlichen Empfang von UNVERZAGT VON
HAVE sowie des Medienboard Berlin Brandenburg, Studio Babelsberg und der ILB an
der Croisette zusammengefunden. Die große Anzahl der teilnehmenden
internationalen Produzenten und Finanziers zeigt die anhaltende Attraktivität
des Standortes Deutschland für internationale Produktionen. Erneut war die
Kanzlei mit vielen aktuellen Produktionsvorhaben vertreten.
Diskussion zur geplanten FFG-Novelle
Hochrangige
Vertreter der Filmförderanstalt, der Politik sowie Produzenten erörterten am 26.04.2012
in Berlin die geplante Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG), dessen
derzeitige Geltungsdauer Ende 2013 ausläuft. Auf Einladung des Erich Pommer
Instituts sowie von UNVERZAGT VON HAVE diskutierten u.a. Peter Dinges (Vorstand
FFA), Joachim Birr (Vorstand BVV), Angelika Krüger-Leißner (MdB SPD) sowie
Stefan Arndt (X-Filme), Dr. Matthias Esche (Bavaria) und Prof. Martin Hagemann
(zero fiction film / HFF) die Grenzen und Möglichkeiten der Novellierung des
FFG. Eine ausführliche Zusammenfassung der Diskussion finden Sie unter
folgendem Link:
http://www.unverzagtvonhave.com/FFGNovellePanel2012Rckblick.pdf
HAMBURG@WORK LAW FORUM
Im Rahmen des Hamburg@work Law Forums fand am
22.05.2012 eine Veranstaltung zum Thema „Update
für Online-Kapitäne – Was gibt es Neues im Online-Recht?“ statt, zu der sich zahlreiche Interessierte aus der Internet- und
Medienbranche zu verschiedenen Vorträgen, u.a. im Bereich Mobile- und
E-Commerce, einfanden. Dr. Petra Hansmersmann gab in ihrem Vortrag „Aktuelle
Entwicklungen im Social Media Recht“ einen Überblick über derzeit diskutierte
Fälle und Rechtsprechung mit Bezug zu sozialen Netzwerken und
Bewertungsplattformen.
Akademie für Publizistik
Claudia Gips betreut seit April 2012 an der Akademie für
Publizistik den Bereich „PR und Recht“ in dem neuen Seminar „PR kompakt“.
Lehrauftrag
Für das Sommersemester 2012 ist Claudia Gips an der
Fachhochschule Dortmund (Fachbereich Design und Fotografie) zur
Lehrbeauftragten ernannt worden.
Aktuelles zu von uns betreuten Filmen
Derzeit betreut UNVERZAGT VON HAVE unter anderem die
vollständig in Hamburg realisierte Produktion „A Most Wanted Man“ der
Produktionsfirma Amusement Park, die auf einer Romanvorlage von John Le Carré beruht.
Regie führt Anton Corbijn, Hauptdarsteller ist Philip Seymour Hoffman. |
| DER RECHTLICH UNBEKANNTE PITCH |
Ohne
qualifizierte Öffentlichkeitsarbeit lässt sich in einer medialen Welt ein
Unternehmen kaum noch erfolgreich führen. Oft wird in diesem Zusammenhang die
Einbindung einer kompetenten PR- und Presse-Agentur erwogen, die für nationale
und oft auch für die Betreuung von internationalen Maßnahmen – teilweise auch
als „Lead-Agentur“ - verantwortlich sein soll.
Die
Durchführung eines Pitches als klassisches
Auswahlverfahren im Rahmen einer Wettbewerbs- oder Einzelpräsentation
bei der Suche nach einer geeigneten Agentur ist rechtlich herausfordernd,
geht es doch letztlich um Eindeutiges bei der Vergabe eines mit evtl.
beträchtlichen Kosten verbundenen Auftrages oder gar größeren Etats.
Nicht
mehr automatisch gilt, dass der Gewinner des Pitches neben dem Preisgeld in
Form der ausgelobten Vergütung auch noch den oft recht lukrativen PR-Etat
zugesprochen erhält, die Zweit- und Drittplatzierten wenigstens ihre
Teilnahme-Vergütung erhalten und den anderen Teilnehmern wenigstens die Rechte
an ihren Konzeptionen verbleiben.
Zumindest
folgenden Punkten/Fragen sollte daher besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden:
- den vom Auslober
aufgestellten Teilnahmebedingungen, die festlegen, was er von den Agenturen im
Rahmen der Präsentationsphasen eines Vorauswahlverfahrens („longlist“ oder 1.
Stufe) und nach Herausbildung des engeren Kreises von Agenturen („shortlist“
oder 2. Stufe) erwartet,
- dem meist
zusätzlichen und ausführlichen Briefing,
- dem
Auftrag/Vertrag,
- evtl. dem
GWA-Pitch-Guide,
- u.U. den durch
die vom Zentralausschuss der Werbewirtschaft (ZAW) herausgegebenen AGB,
- der gerade beim
Pitch so bedeutsamen Vertraulichkeitserklärung,
- der
Vergütungsfrage: Welchem der Teilnehmer muss auch aufgrund der Rechtsprechung eine
Vergütung gezahlt werden?
- Welche z.B.
urheberrechtlichen Nutzungs-Rechte stehen dem Auslober an den eingereichten
Arbeiten der Gewinneragentur und/oder auch der anderen Agenturen zu,
insbesondere, wenn von letzteren Teile doch ggf. für die PR-Strategie des Unternehmens
übernommen werden sollen?
Vertragliche Präzision ist also gefragt, wobei sich weitere Details auch dem vom Autoren dieses Beitrags gemeinsam mit RAin Claudia Gips verfassten „Handbuch PR-Recht“ entnehmen lassen
RA
Alexander Unverzagt |
| Veranstaltungen |
Veranstaltungen/Vorträge
23. – 27.
Juni 2012
BERLIN//
„Co-Production and Co-Venture“,
Dr. Andreas Pense
„Trans Atlantic Partners 2012”
Erich Pommer Institut, IFP Indepent Filmmaker
Project, Strategic Partners
(Vorherige Anmeldung erforderlich)
26. Juni
2012, 9.00 – 10.30 Uhr
HANNOVER//
„Product Placement“,
Alexander Unverzagt
nordmedia
Business-Frühstück, Central Hotel Kaiserhof
(Vorherige
Anmeldung erforderlich)
6. – 7. September 2012
BERLIN//
„Rechtliche Fallstricke in der PR und Online-Kommunikation“,
Alexander
Unverzagt
depak
Presseakademie GmbH
10.
September 2012, 18.00 Uhr
HAMBURG// „Digitale
Auswertungsformen im Rahmen einer 360-Grad-Strategie“, Christoph Fey
Veranstaltungsreihe
„Film & Recht“, UNVERZAGT VON HAVE und Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein;
Hamburger Botschaft, Sternstr. 67
28.
September 2012, 10.00 – 18.00 Uhr
BERLIN//„Verträge –
Gestaltung, Management und Abwicklung in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“,
Alexander Unverzagt
depak
Presseakademie GmbH
Veröffentlichungen
Zur Zukunft der Litigation-PR
ALEXANDER UNVERZAGT, CLAUDIA GIPS//
in:
Rademacher/Schmitt-Geiger (Hrsg.), Litigation-PR: Alles was Recht ist, Juli
2012,
ISBN: 978-3-531-18201-8
Rechtliche Bewertung von
Rückstellungsvereinbarungen in Filmproduktionen
DR. MARTIN
GERECKE//
ZUM 2012, 289
Das Schicksal der Software-Lizenz bei nachträglicher
Insolvenz des Lizenzgebers
DR. OLIVER SCHERENBERG (mit A. Brandi-Dohrn, M. Lejeune,
T. Stögmüller, T. Heydn, H.-W. Moritz, J. Schneider)//
CR 2012, 216
Zum
Ansatzwahlrecht für selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter im Zuge
eines Formwechsels einer GmbH in eine KG
GERO VON
GLASENAPP//
Entscheidungsreport zu FG Münster, Urt. v. 6.10.2011, 9 K 1308/10,
in: BB 2012, 378
Strenge Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des
Investitionsabzugsbetrags
GERO VON GLASENAPP//
Kommentar zu Niedersächsisches FG,
Urt. v. 3.11.2011, 11 K 435/10, in: BB 2012 633
Aktivierungspflicht nicht bereits bei Vertragsabschluss
GERO VON GLASENAPP//
Kommentar zu FG Münster, Urt. v.
21.12.2011, 9 K 3802/08 K, G, F Zerl, in: BB 2012, 1022
Datenschutz und Impressumspflicht in Social Media
DR. OLIVER SCHERENBERG//
Kolumne im prmagazin,
veröffentlicht unter www.prmagazin.de |
| REPUTATIONSMANAGEMENT BEI INTERNET-BEWERTUNGEN |
Der Verweis auf Bewertungen einer Ware oder Dienstleistung
durch Dritte ist ein verbreitetes Marketinginstrument. In der „Vor-Internet-Zeit“
dominierten Hinweise auf Zertifikate und Qualitätssiegel (z.B. TÜV, Stiftung
Warentest etc.) oder gewonnene Preise (z.B. Goldmedaille für Lebensmittel).
Heute nutzen insbesondere Verbraucher vermehrt die Gelegenheit, ihre
Erfahrungen mit einem Arzt, eBay-Verkäufer, Restaurant, Hotel etc. für alle
Interessierten einsehbar in Bewertungsportalen zu schildern. Die Waren und
Dienstleistungen des Betroffenen sind damit einer sehr viel direkteren
Rückkopplung ausgesetzt. Bewertungen erfolgen jetzt nach subjektiven
Erfahrungen und weniger nach objektiven Kriterien. Wer sich mit dem Betroffenen erstmalig
einlässt, macht sich über dessen Bewertungen ein Bild von der Zuverlässigkeit
und Qualität seiner Ware oder Dienstleistung. Eine negative Bewertung kann einen
potenziellen Kunden von einem Geschäftsabschluss abhalten und somit unmittelbar
wirtschaftliche Auswirkungen haben. Zwischen Bewertungen und der
Marktwahrnehmung des Betroffenen, also seiner Reputation, besteht daher ein
direkter Zusammenhang.
Zweifellos besteht die Gefahr eines Missbrauchs solcher
Bewertungssysteme, sei es durch den Betroffenen selbst zu seinen Gunsten oder
zulasten eines Mitbewerbers. Erste Gerichtsentscheidungen sanktionieren eine
entsprechende Einflussnahme. Oft wird der Nachweis aber schwierig zu führen
sein, dass ein Eintrag manipuliert wurde. Wichtig ist daher, auch die Betreiber
von Bewertungsportalen in die Pflicht zu nehmen, was unter bestimmten
Voraussetzungen gut gelingt. An dieser
Stelle setzt effizientes Reputationsmanagement an.
RA Dr. Oliver Scherenberg |
| Impressum |
Verlag: UNVERZAGT VON HAVE
ViSdP: RA Harro von Have, RAin Dr. Petra Hansmersmann, Hamburg |
HAMBURG// ROTHENBAUMCHAUSSEE 43, D-20148 HAMBURG
TELEFON +49 (0)40 41 40 00-0, TELEFAX +49 (0)40 41 40 00-40
hamburg@unverzagtvonhave.com |
BERLIN// MONBIJOUPLATZ 2, D-10178 BERLIN
TELEFON +49 (0) 30 28 87 63-33, TELEFAX +49 (0)30 28 87 63-44
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KÖLN// HOCHSTADENSTRASSE 1-3, 2. OG, D-50674 KÖLN
TELEFON +49 (0) 221 346 82-16, TELEFAX +49 (0) 221 346 82-19
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