Urheber- und Verlagsrecht

Das deutsche und internationale Urheberrecht ist traditionell die Kernkompetenz der Kanzlei. Auf Urheber spezialisierte Partner und Mitarbeiter stehen unseren Mandanten bei der Beratung, Bewahrung und streitigen Durchsetzung ihrer Urheberrechte, Nutzungsrechte und sonstigen Leistungsschutzrechte zur Seite. Wir beraten nationale und internationale Mandanten auf allen Entwicklungs-, Produktions- und Auswertungsstufen kreativer und gestalterischer Leistungen.

Neue Inhalte in innovativen Verbreitungs- und Verwertungsformen lassen Chancen und Herausforderungen für alle Beteiligten entstehen. So bei neuen Produktions- und Vertriebsformen wie e-book, download, social network, angemessenen Vergütung, unbekannten Nutzungsarten, bis zu den durch komplexe Produktionsbeziehungen und häufig internationale Vernetzung immer größeren Herausforderungen bei sonstigen Rechtefragen oder dem Thema „Archivrecht“.

Gerade das forensische Vorgehen gegen Verletzer, sei es durch Einstweilige Verfügungen oder im Hauptsacheverfahren, sowie die internationale Rechtedurchsetzung gehört zu den Stärken der Kanzlei.

Das Mandantenspektrum umfasst dabei sowohl individuelle Künstler und Kreative, wie Fotografen, Designer, Illustratoren, Autoren, Journalisten, Schauspieler, Regisseure, Komponisten und Musiker, Theater und Bühnen,  als auch Werbe-, PR- und Event-Agenturen sowie die Verwerter dieser Leistungen. Im Übrigen beraten wir verschiedene Verbände, wie etwa Freelens, Freischreiber, RFI, Illustratorenverband und den Verband Deutscher Sportjournalisten.

Im Verlagsbereich reicht die Beratung von der Überprüfung und Absicherung von Titeln (Titelschutzanzeigen), dem Entwickeln einer neuen Buchreihe, über das Gestalten und Produzieren von entsprechenden Inhalten, an denen Autoren und Übersetzer beteiligt sein können, die grafische und illustratorische Ausstattung, das Vermitteln durch Verlagsagenten zwischen Autoren und Verlagen oder Medienunternehmen, bis zu den Vertragsbedingungen der Verlage selbst und sich anschließenden Lizenzverträgen, sowie den Bedingungen für Weiterverwertung der Inhalte in Anschlussmedien wie Film, TV, Musicals, Spiele, Merchandise, Hörbücher, Events u.a.m.
Eine Expertise haben wir uns durch über 20 Jahre Erfahrung als Berater und Vertreter von Besteller- und vielen anderen Autoren und Institutionen sowie renommierter Verlage gemacht. Dabei sind die Ansprechpartner unserer Kanzlei nicht nur als Anwälte und damit Mandatsträger involviert, sondern auch als Gutachter, Mediatoren oder als selbständige Verleger mit der Materie unmittelbar beschäftigt gewesen genauso auch als Berater z.B. des Norddeutschen Landesverbandes des Börsenvereins des deutschen Buchhandels. Über fünfzig Vorträge aus dem Bereich Verlagsrecht und der angrenzenden Rechtsgebiete anlässlich verschiedener Buchmessen wie in Frankfurt/Main vor Verlegern, Autoren, Agenten, Übersetzern und Productionern zeigen die starke Verknüpfung zwischen anwaltlicher Vertretung und Beratung sowie praxisorientiertem rechtlichem Handeln und Austauschen. Die Lehre ergänzt diese Tätigkeiten durch das langjährige Engagement des Gründungspartners unserer Kanzlei an der Universität Hamburg als Lehrbeauftragter für „Urheber-und Verlagsrecht“.

Auch die Rolle und Beziehung zur jeweilig relevanten Verwertungsgesellschaft, wie der VG Wort, VG Bild und Kunst oder GEMA gehört hier zu unseren Beratungsleistungen. Ebenso der angrenzende Bereich der Künstlersozialversicherung über die Künstlersozialkasse (KSK), von der Mitgliedschaft bis zur Künstlersozialabgabe.



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