Presse- und Fotorecht

Die Sozietät ist im Rahmen ihrer Kernkompetenz des Urheberrechts mit allen Aspekten des Presse- und Fotorechts befaßt. Die Partner und Mitarbeiter der Sozietät beraten Fotografen, Fotoagenturen/Archive, Journalisten, Verbände, Verlage und andere Medienunternehmen.

Einen Schwerpunkt bildet die Beratung und Vertretung von Mandanten, die sich mit (rechtswidrigen) Veröffentlichungen in den Medien auseinandersetzen müssen, sei es als Gegenstand der Berichterstattung, sei es wegen ungenehmigter Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Darüber hinaus umfaßt die Tätigkeit Vertragsgestaltungen jeglicher Art, Honorarfragen, Schadensersatzforderungen und die Interessenvertretung von Verbänden.



Unsere Mandanten:

Agenturen
Betroffene von Berichterstattungen
Fotodesigner
Fotografen
Fotografenverbände
Journalisten
Medienunternehmen
Modelle
Repräsentanten
Verbände
Verlage


Leistungsbereiche:

Agenturverträge
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bildlizenzen
Elektronische Medien
Fotografenverträge
Gegendarstellungen
Honoraransprüche
Klärung von Bearbeitungsrechten
Lizenzansprüche
Modellverträge
Nutzungsrechtsvereinbarungen
Persönlichkeitsrechte
Produktionsverträge
Repräsentationsverträge
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
Verbandsklagen
Verfolgung von Rechtsverletzungen
Verlagsverträge