Patent- und Technologietransfer

Unsere Beratung im Patentrecht und Technologietransfer erstreckt sich auf alle technischen und naturwissenschaftlichen Gebiete mit einem Schwerpunkt im Bereich der mechanischen und elektronischen Technologien. Für die rein technischen Belange bedienen wir uns aus einem gewachsenen Netzwerk spezialisierter Patentanwälte und In-house-Patentabteilungen, die wir gegebenenfalls unterstützend in die Mandatsarbeit einbeziehen. Unsere Mandanten setzen sich zusammen aus Einzelerfindern, kleinen und mittelständischen Betrieben, Forschungseinrichtungen und internationalen Großkonzernen. Dabei reicht unser Beratungsspektrum vom Entwurf und der Verhandlung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen, Lizenzverträgen und Technologietransfervereinbarungen über die Durchsetzung von Patentrechten vor Gericht und im Rahmen von Grenzbeschlagnahmeverfahren bis hin zur Abwehr von Angriffen der Wettbewerber. Unser Netzwerk erstklassiger internationaler Fachleute erlaubt uns, auch komplexe grenzüberschreitende Sachverhalte im Interesse unserer Mandanten zu begleiten. Insbesondere unterstützen wir deutsche Unternehmen auch bei der Beilegung von Patentstreitigkeiten in den U.S.A., wobei unser Schwerpunkt in der Verhandlung konstruktiver Vergleichslösungen besteht. Notfalls führen wir Sie aber auch mit unserer Erfahrung durch die Besonderheiten des U.S.-Prozessrechts (beispielsweise der „pre trial discovery“ und „deposition“) und unterstützen die Arbeit bewährter Prozessrechtler vor Ort oder Anwälten Ihrer Wahl.
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