Die Kanzlei vertritt und berät Mandanten innerhalb und
außerhalb Europas und setzt hierbei die profunden Kenntnisse
unserer Partner und Mitarbeiter im internationalen Vertragsrecht und
insbesondere im US-amerikanischen Recht ein.
Unsere Erfahrung
dient sowohl der individuellen Beratung einzelner Künstler, als
auch der Bearbeitung komplexer Fragestellungen bei der Entwicklung und
Durchführung von Musikproduktionen, wie z. B. der Konzeption,
Produktion und Auswertung von Filmsoundtracks.
Einen weiteren
Schwerpunkt bildet die Beratung in allen Fragen, die die Tätigkeit
der Verwertungsgesellschaften im In- und Ausland betreffen,
insbesondere im Zusammenhang mit Lizenzabrechnungen und
Mitgliedschaften.