Musikrecht

Die Kanzlei vertritt und berät Mandanten innerhalb und außerhalb Europas und setzt hierbei die profunden Kenntnisse unserer Partner und Mitarbeiter im internationalen Vertragsrecht und insbesondere im US-amerikanischen Recht ein.

Unsere Erfahrung dient sowohl der individuellen Beratung einzelner Künstler, als auch der Bearbeitung komplexer Fragestellungen bei der Entwicklung und Durchführung von Musikproduktionen, wie z. B. der Konzeption, Produktion und Auswertung von Filmsoundtracks.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung in allen Fragen, die die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften im In- und Ausland betreffen, insbesondere im Zusammenhang mit Lizenzabrechnungen und Mitgliedschaften.



Unsere Mandanten:

Agenten
Fernsehsender
Filmmusikagenturen
Filmproduzenten
Jingleproduzenten
Komponisten
Interpreten/Künstler
Manager
Musical Veranstalter
Music Supervisors
Musikverlage
Orchester
Produzenten
Rundfunksender
Sounddesigner
Sponsoren
Tonträgerunternehmen
Veranstalter


Leistungsbereiche:

Agenturverträge
Ausländersteuern
Bandübernahmeverträge
CD-ROM-Lizenzen
Distributionsverträge
Filmmusikproduktionsverträge
Finanzierungsverträge
Gastspielverträge
Gesellschaftsverträge
Internetauftritte
Künstlerverträge
Lizenzverträge
Managementverträge
Merchandisingverträge
Multimediaproduktionen
Musikverlagsverträge
Sample-Clearance
Tourneeverträge