Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht beraten wir im Recht der Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH und kleine AG) ebenso wie Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG). Das Spektrum reicht dabei von der Beratung im Zusammenhang mit der Gründung von Unternehmen bis hin zum Kauf oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen, ferner über die Umwandlung und den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen (Mergers & Aquisitions) bis hin zur Auflösung durch Abwicklung sowie der Unternehmensnachfolge. Aber auch die Begleitung von streitigen Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis und die Vertretung der Unternehmen in Streitigkeiten mit Dritten zählen zu den Beratungsfeldern. In allen Bereichen können dabei auch die steuerlichen Wechselwirkungen der einzelnen Maßnahmen in das Beratungsspektrum mit eingeschlossen werden.