Film- und TV-Recht
Wir betreuen deutsche und ausländische Mandanten in allen Belangen der Entwicklung, Strukturierung, Finanzierung, Herstellung und Auswertung von nationalen und internationalen Filmwerken (TV-Movies und Serien sowie Webisodes über Spiel-, Dokumentar und Realfilme bis hin zu CGI- und 3D-Produktionen) sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung und Rechtsdurchsetzung. Die projektspezifische Beratung erstreckt sich hierbei auch auf die wirtschaftlichen Aspekte einer optimierten Finanzierungs-, Herstellungs- und Auswertungsstruktur für audio-visuelle und sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter. Ferner begleiten wir die Finanzierungs- und Zwischenfinanzierungsverträge der Produktionen sowie die Verhandlung von Filmversicherungs-, Errors & Omissions und Completion Bond-Verträgen, die Strukturierung von Erlösverteilungs- und Rückführungsplänen sowie den Abschluss von Collection Account Management Agreements.
Eine weitere Kernkompetenz liegt in der Beratung internationaler Koproduktionen einschließlich deren Strukturierung und Finanzierung und unter Berücksichtigung zwischenstaatlicher Filmabkommen sowie nationaler Vorgaben. Wir beraten sowohl im Bereich der klassischen Auswertung von AV-Produktionen als auch bei der 360°-Verwertung von Stoffen, Konzepten und Ideen sowie der umfassenden Bewerbung und Auswertung im Internet und mittels Mobile Devices begleitet. Wir beraten Mandanten aus allen Bereichen der Film- und TV-Industrie. Hierzu gehören Film- und TV-Produzenten, Dienstleister, Verleih- und Vertriebsunternehmen, Banken, Finanziers, Investoren, Filmförderungsinstitutionen, Versicherungsunternehmen sowie selbstverständlich und nicht zuletzt Autoren, Regisseure, Darsteller und sonstige Filmschaffende. Schließlich beraten wir in enger Abstimmung mit der Practice Group Gesellschafts- und Steuerrecht bei Unternehmenskäufen und Beteiligungen, insbesondere im Hinblick auf die Due Diligence bestehender Assets im Bereich immaterieller Wirtschaftsgüter.